Hamburger Verwaltungsgericht verbietet weitere G20-Protestaktionen

Gemischtes Proteste


Hamburger Verwaltungsgericht verbietet weitere G20-Protestaktionen

30.06.2017 - 21:37 Uhr

Hamburger Verwaltungsgericht verbietet weitere G20-Protestaktionen Hamburger Verwaltungsgericht verbietet weitere G20-Protestaktionen Gemischtes
über dts Nachrichtenagentur

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat auch am Freitag mehrere Verbote von G20-Protesten bestätigt. So scheiterte Attac mit einem einstweiligen Rechtsschutzantrag, das Verbot der Veranstaltung "Freihandel Macht Flucht" in der Hamburger Innenstadt aufzuheben. Die Protestkundgebung sollte am 7. Juli in der Großen Reichenstraße und am Neuen Jungfernstieg durchgeführt werden.

Ebenso schmetterte das Gericht am Freitag einen Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn" ab. Am Donnerstag waren bereits das Verbot einer Mahnwache in der Hamburger Innenstadt, am Mittwoch das Verbot eines "Protestcamps" im Altonaer Volkspark und das Verbot der Nutzung des Heiligengeistfeldes durch die Versammlung "G20 – not welcome" durch das Gericht bestätigt worden. Ein Eilantrag gegen das Verbot des Protestcamps im Stadtpark hatten hingegen vor dem Verwaltungsgericht Erfolg und war bis zum Bundesverfassungsgericht gelangt. Ob und wie das Camp stattfindet, darüber wird aber immer noch gestritten.

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Kommentare zu "Hamburger Verwaltungsgericht verbietet weitere G20-Protestaktionen"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
01.07.2017 07:39 Uhr

So ganz verstehe ich das nicht, wenn man friedlich protestiert spricht doch nichts dagegen. Man scheint aber wohl besorgt zu sein, das es nicht friedlich bleibt und das man es dann nicht unter kontrolle bekommt.