Grüne fordern unabhängigen Polizeibeauftragten für den Bund

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Grüne fordern unabhängigen Polizeibeauftragten für den Bund

25.08.2018 - 08:17 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Grünen fordern die Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten für den Bund. Als Grund nannte die innenpolitische Sprecherin Irene Mihalic aktuelle Zahlen des Bundesinnenministeriums zur Nutzung der Vertrauensstelle der Bundespolizei. "Nur 214 Eingaben in drei Jahren bei über 40.000 Mitarbeitern zeigen deutlich, dass die Vertrauensstelle kaum angenommen wird", sagte Mihalic dem "Handelsblatt".

"Das liegt daran, dass die Stelle nicht unabhängig, sondern in die Hierarchie der Bundespolizei eingebettet ist." Deshalb sollte ein beim Bundestag angesiedelter Beauftragter für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zollverwaltung eingeführt werden. Mihalic zog einen Vergleich zum Wehrbeauftragten des Bundestags. Dieser vor über 60 Jahren geschaffene Posten habe sich als "absolutes Erfolgsmodell" erwiesen, sagte sie. Was aber bis heute fehle, sei das "Pendant für die Kontrolle der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopol im Innern". Als Konsequenz kündigte Mihalic an, in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einzubringen. Danach sollen künftig Bürger, aber auch Polizisten Kritik, Hinweise und sonstige Eingaben zu polizeilichem Handeln beim Polizeibeauftragten melden können. "Dieser kann dann aus seiner unabhängigen Position heraus Untersuchungen zu den ihm vorgetragenen Fällen anstellen, dabei ist ihm Zugang zu den entsprechenden Akten zu gewähren", sagte die Grünen-Politikerin. Die Vertrauensstelle der Bundespolizei besteht seit dem 27. Mai 2015 und ist direkt beim Bundespolizei-Präsidenten angesiedelt. Nach einer Aufstellung des Innenministerium, über die das "Handelsblatt" berichtet, wandten sich im Gründungsjahr im Durchschnitt drei, im Jahr 2016 drei bis vier, 2017 acht und im Jahr 2018 zwischen sechs und sieben Personen monatlich an die Vertrauensstelle. Bei den insgesamt 214 Eingaben ging es in 89 Fällen um Personalangelegenheiten, 36 Mal um Fälle mit disziplinarrechtlicher und 39 Mal um Fälle mit strafrechtlicher Relevanz.

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