Grüne: Ausnahmen für Opfer häuslicher Gewalt bei Ausgangssperren

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Grüne: Ausnahmen für Opfer häuslicher Gewalt bei Ausgangssperren

22.03.2020 - 12:45 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Grünen im Bundestag haben gefordert, Opfer von häuslicher Gewalt von Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Krise auszunehmen. "Für von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder darf die Ausgangssperre nicht gelten", sagte Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, der "Welt" (Montagsausgabe). "Die Möglichkeit, rauszugehen und auch Beratungsstellen aufsuchen zu können, muss gewährleistet sein und darf strafrechtlich nicht belangt werden."

Eine Ausgangssperre sei aus frauenpolitischer Sicht eine sehr bedrohliche Situation, da sie bedeute, "mit dem möglichen Aggressor an die Privatwohnung gebunden" zu werden. Schauws forderte außerdem, Gewaltschutz für Frauen in die bundesweiten Pandemiepläne aufzunehmen und eine öffentlichkeitswirksame Kampagne gegen häusliche Gewalt zu starten. Für überfüllte Frauenhäuser während der Corona-Krise schlug Schauws vor: "Es sollte eine unkomplizierte dezentrale Unterbringung auch in leer stehenden Wohnungen oder nicht genutzten Hotels ermöglicht und finanziert werden." Und weil nun vermehrt telefonische Beratungsgespräche bei den Frauennotrufen stattfinden würden, müsse eine professionelle Übersetzung finanziert werden. Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Marcus Weinberg (CDU), teilte mit, dass bei Frauenhäusern "kurzfristig und unbürokratisch nachgesteuert" werden müsse, damit keine Schutzlücken im Kampf gegen häusliche Gewalt entstehen. "Der Kampf gegen eine Zunahme der häuslichen Gewalt darf nicht aufgeschoben werden." Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe befürchten einen starken Anstieg von häuslicher Gewalt während der Corona-Kkrise. "Das eigene Zuhause ist für viele Frauen und Kinder kein sicherer Ort", sagte Ceyda Keskin vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe der "Welt".

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