Gesundheitsminister einigen sich auf neue Regeln für Schulen

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Gesundheitsminister einigen sich auf neue Regeln für Schulen

06.09.2021 - 19:40 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Gesundheitsminister der Bundesländer haben sich auf gemeinsame Quarantäne-Regeln bei Coronafällen in Schulen geeinigt. Schüler sollen nur noch dann in Quarantäne müssen, wenn der direkte Sitznachbar positiv getestet wurde, beschlossen die Minister am Montag. Sie folgten damit der Beschlussvorlage des Bundes.

Die Reaktionen auf diese Entscheidung kamen umgehend und waren gemischt. Kritik äußert etwa der Sprecher des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Jakob Maske: "Wir finden es deutlich sinnvoller, nur das infizierte Kind in Quarantäne zu schicken", sagte Maske der "Welt" (Dienstagsausgabe). "Kinder leiden auch bei fünf Tagen unter der Quarantäne, sitzen etwa eine zweistellige Stundenanzahl vor dem Bildschirm. Die Folgen haben wir in den vergangenen drei Lockdowns erlebt: Angst-, Zwangsstörungen oder Depressionen." Besser wäre es gewesen, die Sitznachbarn des infizierten Schülers täglich vor dem Unterricht per PCR-Test zu testen, so Maske. "So würden potentielle Infektionen sofort erkannt werden, statt massenhaft gesunde Kinder nach Hause zu schicken." Lob kam von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): "Wie begrüßen die Regelung, allerdings unter einigen Voraussetzungen", sagte hingegen GEW-Chefin Maike Finnern. "Die Sitznachbarn sollten nur dann für fünf Tage in Quarantäne geschickt werden, wenn im Unterricht Maskenpflicht herrscht und die Freitestung über einen PCR-Test erfolgt. Wenn diese beiden Schutzmaßnahmen nicht gegeben sind, sollte die gesamte Klasse in Quarantäne", so Finnern. "Wir haben erst September, die heiße Phase der hohen Infektionszahlen wird noch ab Oktober oder November kommen." Amtsärzte-Chefin Ute Teichert begrüßte die einheitliche Regelung ebenfalls: "Die Gesundheitsämter haben nun einen einheitlichen Rahmen, an dem sie sich orientieren können." Auch für Eltern sei es wichtig, zu wissen, dass ihr Kind im Zweifel nur fünf Tage und nicht 14 aus dem Unterricht genommen wird, so Teichert. "Trotzdem ist es wichtig, dass die Amtsärzte die Situation je nach Fall individuell betrachten und Kriterien wie Maske und Abstand in der Schule prüfen."

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