GdP: Infektionsschutz kann man nicht mit Zwangsmitteln durchsetzen

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GdP: Infektionsschutz kann man nicht mit Zwangsmitteln durchsetzen

09.11.2020 - 14:17 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) können die Sicherheitsbehörden den Infektionsschutz nicht mit Zwangsmitteln durchsetzen. "Da werden wir immer an die Grenzen der Verhältnismäßigkeit stoßen", sagte GdP-Vize Jörg Radek den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). "Gegen Maskenverweigerer Wasserwerfer einzusetzen, ist nicht verhältnismäßig."

Radek verteidigte die zurückhaltende, auf Deeskalation setzende Strategie der Leipziger Polizei am Wochenende bei einer Demonstration von Kritikern der Corona-Politik. Wenn jemand keine Maske trage, begehe er eine Ordnungswidrigkeit. "Sollen wir auf eine Ordnungswidrigkeit mit körperliche Gewalt reagieren?", so Radek. Wenn ein Gericht wie in Sachsen die Versammlungsfreiheit über die körperliche Unversehrtheit stelle, "habe ich das zu akzeptieren". Der Veranstalter habe der Symbolik wegen in der "Heldenstadt Leipzig" demonstriert, bewusst dort, wo die Menschen vor 30 Jahren sich mit zivilem Ungehorsam von einer Diktatur befreit hätten. "Wie stellt sich eine Polizei in einer Demokratie auf? Wie in der DDR? Diese Bilder haben wir nicht geboten", sagte Radek. Für ihn beginne die Verantwortung bei der Genehmigungsbehörde. "Für das, was in Leipzig passiert ist, mache ich die Verantwortung an den Gerichten fest. Die haben der Polizei eine Aufgabe auferlegt, die sie nur so erfüllen könnte, wie es in Leipzig passiert ist", so Radek.

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