Fraktionsübergreifender Gruppenantrag zu Sterbehilfe in Arbeit

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Fraktionsübergreifender Gruppenantrag zu Sterbehilfe in Arbeit

27.01.2021 - 00:02 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Mehrere Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Parteien bereiten einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur Sterbehilfe vor. "Wir brauchen Rechtssicherheit für diejenigen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten und für die, die helfen wollen", sagte eine der Organisatorinnen, die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben). Dazu werde die Gruppe, zu der Parlamentarier aus allen demokratischen Parteien gehörten, in Kürze Vorschläge vorlegen.

Angestrebt werde eine Neuregelung noch in dieser Wahlperiode. Nach Angaben von Helling-Plahr sollen mehrere Gesetzesänderungen in einem Sterbehilfegesetz zusammengefasst werden. Zentraler Punkt sei eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, um künftig eine Verschreibung des todbringenden Medikamentes Natrium-Pentobarbital an Suizidwillige zu ermöglichen - verbunden allerdings mit einer verpflichtenden Beratung. "Wer das Medikament bekommen will, muss darlegen, dass er einwilligungsfähig ist, der Suizidwunsch dauerhaft ist und er autonom und in freier Entscheidung gebildet wurde - ohne Druck oder Einflussnahme von außen", sagte Helling-Plahr. "Es kann nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf einen selbstbestimmten Tod postuliert hat, es aber Sterbewilligen durch eine Anweisung von Gesundheitsminister Jens Spahn nicht möglich ist, an todbringende Medikamente zu gelangen, die sicher und schonend wirken", beklagte die Liberale. Sie würden gezwungen, "ins Ausland zu gehen, sich die Medikamente auf illegalen Wegen zu besorgen oder einen ungeeigneten Arzneimittel-Cocktail zu benutzen", kritisierte sie. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor etwa einem Jahr das 2015 beschlossene Verbot der organisierten Sterbehilfe gekippt. Gesundheitsminister Spahn (CDU) hält dennoch an seiner Anweisung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) fest, Anträge von Suizidwilligen auf Aushändigung einer tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital abzulehnen.

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