Flexirentengesetz: Über hunderttausend Anfragen an Rentenversicherung

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Flexirentengesetz: Über hunderttausend Anfragen an Rentenversicherung

25.03.2019 - 00:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Mehr als 100.000 Rentenversicherte haben sich 2018 an die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) gewandt, weil sie möglichst ohne Abzüge vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Montagausgabe. Der Sprecher der DRV Bund, Dirk von der Heide, bestätigte dem Blatt, von Januar bis Oktober 2018 hätten sich 100.489 Versicherte bei den Beratern der Rentenkasse erkundigt, zu welchen Konditionen sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglichst abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können.

Die Zahlen für November und Dezember liegen noch nicht vor. Das 2016 in Kraft getretene Flexirentengesetz erleichtert es Versicherten, bereits mit 63 in Rente zu gehen und die eigentlich fälligen Kürzungen zu vermeiden, wenn sie vorher entsprechende Ausgleichszahlungen an die Rentenkasse leisten. Von der Heide sprach von einem "relativ hohen Anfrageaufkommen". Die entsprechenden Anfragen bei den Beratungsstellen der Rentenkassen lagen im Gesamtjahr 2017 bei rund 116.000. Voraussetzung für einen solchen vorzeitigen Renteneintritt ist, dass Versicherte 35 Beitragsjahre nachweisen können, wobei auch Erziehungszeiten sowie Bundeswehr und Zivildienst angerechnet werden. Normalerweise werden für jeden Monat, den Beschäftigte früher in Rente gehen, 0,3 Prozent pro Monat abgezogen. Wer drei Jahre früher aufhört, muss als ein Minus von 10,8 Prozent ausgleichen. Das Flexirentengesetz eröffnet die Möglichkeit, mit solchen Ausgleichszahlungen bereits im Alter von 50 Jahren zu beginnen; zuvor ging das frühestens mit 55 Jahren. Nach den Konditionen der DRV Bund muss einmalig rund 10.100 Euro Ausgleich zahlen, wer ein Jahr eher in Ruhestand gehen und seine erwartete Bruttorente von 1.200 Euro ohne Abschlag erhalten will. Für einen um drei Jahre vorgezogenen Ruhestand kostet das knapp 33.000 Euro. 2017 leisteten bereits 11.620 Versicherte solche vorzeitigen Ausgleichszahlungen. 2012, deutlich vor Inkrafttreten des Flexirentengesetzes, waren es nur 933. Die Zahlen für 2018 liegen der DRV Bund noch nicht vor.

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