Finanzministerium will Finanzierungsvorbehalt im Koalitionsvertrag

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Finanzministerium will Finanzierungsvorbehalt im Koalitionsvertrag

23.10.2017 - 18:06 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Das Bundesfinanzministerium versucht die milliardenschweren Ausgabenwünsche einer möglichen Jamaika-Koalition einzudämmen: So sprechen sich die Experten des Hauses dafür aus, in einem Koalitionsvertrag einen Finanzierungsvorbehalt einzubauen. Es habe sich "bewährt, bestimmte prioritäre Maßnahmen konkret festzulegen, die aus den vorhandenen Spielräumen zusätzlich finanziert werden sollen", heißt es laut "Handelsblatt" (Dienstag) in einem internen Papier. Es liege auch Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) vor, der das Finanzministerium kommissarisch leitet und in den Jamaika-Gesprächen auch auf die Haushaltspolitik achten soll.

Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums sollte die neue Regierung die rund 30 Milliarden Euro Spielraum für die nächsten vier Jahre "vorzugsweise" für Steuersenkungen, Investitionen in Infrastruktur, hier vor allem dem Breitbandausbau, sowie Fluchtursachenbekämpfung einsetzen. Alle weiteren Maßnahmen des neuen Koalitionsvertrages sollten "ausdrücklich unter einen entsprechenden Haushaltsvorbehalt gestellt werden", heißt es demnach in dem Papier. Das bedeutet: Diese Projekte müssten vollständig im jeweiligen Fachbereich gegenfinanziert werden, entweder durch höhere Einnahmen oder durch Kürzungen an anderer Stelle. Das Halten der "schwarzen Null" sei auch deshalb so wichtig, um im Falle etwa eines Wirtschaftsabschwungs einen Sicherheitspuffer für die Einhaltung der Schuldenbremse zu haben. Denn die in der Verfassung verankerte Schuldenregel lässt kaum Spielraum für neue Schulden. So wäre im Haushaltsjahr 2018 laut den Berechnungen des Finanzministeriums nur eine Nettokreditaufnahme von maximal 8,2 Milliarden Euro zulässig. Schon ein leichter Konjunkturdämpfer könnte zu einem Rückgang von Steuereinnahmen in Milliardenhöhe führen. Deshalb könnten die Spielräume "relativ schnell aufgebraucht sein", heißt es laut "Handelsblatt" in dem Papier.

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