Ferkelkastration: Bund will Bauern mit 22 Millionen Euro fördern

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Ferkelkastration: Bund will Bauern mit 22 Millionen Euro fördern

27.06.2019 - 08:37 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung will Bauern beim Kauf von Narkosegeräten für eine schmerzlose Ferkelkastration mit 22 Millionen Euro unterstützen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf ein Papier des Landwirtschaftsministeriums an den Agrarausschuss im Bundestag. Demnach sollen für dieses Jahr zwei Millionen Euro zur Verfügung stehen, kommendes Jahr dann 20 Millionen.

"Ein Start der Förderung ist noch 2019 möglich", schreibt Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel. In den Geräten sollen Bauern die Ferkel zunächst mit dem Mittel Isofluran narkotisieren, bevor sie den Tieren dann die Hoden abschneiden. Bislang geschieht das ohne Betäubung. Ab 2021 ist das verboten. Für Donnerstag hat Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) zu einem runden Tisch zum Thema Ferkelkastration Branchenvertreter, Politik und Tierschützer in ihr Ministerium geladen. Renate Künast, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen, warf der Regierung vor, allein die Interessen der Wirtschaft im Blick zu haben. Das angepeilte Verfahren sei ebenso wenig wie die jetzt praktizierte betäubungslose Kastration mit dem Tierschutzgesetz in Einklang zu bringen, sagte sie der NOZ. Dieses erlaube chirurgische Eingriffe an Tieren nur in Ausnahmefällen. Dazu zählten aber nicht wirtschaftliche Interessen. Künast kritisierte: "Hier werden Gewinne nicht nur auf Kosten der Schweine, sondern auch auf Kosten der Steuerzahler erwirtschaftet." Neben Grünen und Tierschützern hatten auch Tierarztverbände die Isofluran-Methode kritisiert. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierung hieß es: "Laien nach einer kurzen Schulung mit der Durchführung einer Inhalationsnarkose bei Ferkelkastrationen zu betrauen, widerspricht aus unserer Sicht zutiefst dem Tierschutzgedanken." Neben der Vollnarkose gebe es verschiedene andere Möglichkeiten, darunter die Aufzucht der Eber, eine Art Impfung gegen den Ebergeruch oder Kastration nach lokaler Betäubung. Bei allen Methoden gibt es große tierschutzrechtliche oder wirtschaftliche Bedenken.

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