FDP verlangt Anpassung des Einkommenssteuergesetzes

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FDP verlangt Anpassung des Einkommenssteuergesetzes

11.07.2020 - 01:03 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Wenn Vermieter in der Coronakrise ihre Miete gesenkt haben, droht ihnen ein steuerlicher Nachteil, da sie Werbungskosten unter gewissen Umständen nicht mehr vollständig ansetzen können. Bei der Bundestagsfraktion der FDP sorgt das für scharfe Kritik: "Es ist ein Skandal, dass Vermieter, die in der Coronakrise die Mieten gesenkt haben, dafür bestraft werden. Die Bundesregierung muss diese absurde Regelung schnellstmöglich beseitigen", sagte der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

Dass vor allem soziale Vermieter mit günstigen Wohnungen besonders davon betroffen seien, "schlägt dem Fass den Boden aus". Soziale Verantwortung und Empathie in der Krise gehörten belohnt und nicht bestraft, sagte Föst. Er kündigte an, dass seine Fraktion an einer Gesetzesinitiative arbeite. Wenn eine verbilligte Vermietung gegeben ist, die Miete also unter 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, können Werbungskosten nicht vollständig von der Steuer abgesetzt werden, um Liebhaberei zu verhindern. Diese Regelung sorgt auch beim Deutschen Mieterbund für Kritik. "Eine Miete, die unter 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, hat zunächst einmal mit Liebhaberei nichts zu tun", sagte Mieterbunds-Präsident Lukas Siebenkotten den Funke-Zeitungen. Er forderte, dass der Satz auf unter 50 Prozent abgesenkt werde. "Ansonsten werden die Vermieter, die die Miete bewusst niedrig halten, bestraft. Gerade in den teuren Regionen ist das absurd." Das Bundesfinanzministerium plane allerdings keine Änderung, sagte eine Sprecherin den Funke-Zeitungen. Eine Anpassung sei "mit Blick auf die Belastungen durch die Coronakrise nicht erforderlich", sagte die Sprecherin. Maßgeblich sei die im Mietvertrag vereinbarte Miete, weshalb ein teilweiser Erlass sich nicht auswirke. "Maßgebend sind allerdings immer die Umstände des Einzelfalles", so die Sprecherin.

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