FDP: Foltergefahr in Herkunftsländern einheitlich bewerten

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FDP: Foltergefahr in Herkunftsländern einheitlich bewerten

16.08.2018 - 15:46 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

In der Abschiebe-Affäre um den Tunesier Sami A. hat der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, eine bundesweit einheitliche Bewertung der Menschenrechtslage in den Herkunftsländern von Migranten gefordert. Die Einschätzung des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts, wonach in Tunesien Foltergefahr und damit ein Abschiebungshindernis bestehe, sei "eine mögliche Rechtsauffassung. Es ist aber nicht die einzig mögliche", sagte Buschmann der "Welt" (Freitagsausgabe).

Notwendig sei deshalb ein Recht aus einem Guss. "Dazu gehört natürlich auch, dass es eine verbindliche und transparente Einschätzung gibt, wo etwa Foltergefahr droht und wo nicht", sagte Buschmann. "Das Auswärtige Amt hat mit seinem diplomatischen Apparat und dem Zugang zu Geheimdiensteinschätzungen da eine ganz andere Expertise als Verwaltungsrichter mit ihrer begrenzten Quellenlage." Der FDP-Politiker verwies darauf, dass das Außenamt bezüglich der Lage in Tunesien schon jetzt zu einer anderen Einschätzung als die Gelsenkirchener Richter gelange und keine Foltergefahr sehe: "Das Auswärtige Amt, geführt von einem SPD-Minister, sagt selbst, dass diese Gefahr nicht besteht. Tunesien ist eine parlamentarische Demokratie, die dem internationalen Anti-Folter-Abkommen beigetreten ist." Der Fall Sami A. sei nur eines von vielen Beispielen dafür, "dass unser Ausländer- und Migrationsrecht über Jahrzehnte unsystematisch gewuchert ist. Die Folge: Die Rechtsmaterie folgt einer teils sehr eigenwilligen Logik, die kaum noch jemand versteht. Das kann man nicht den Richtern vorwerfen, denn Recht zu setzen ist Aufgabe der Politik." Seinen Parteifreund Joachim Stamp, den Flüchtlings- und Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen, nahm Buschmann in Schutz. "Joachim Stamp hat eine Person abschieben wollen, die seit vielen Jahren als Gefährder eingestuft ist und dauerhaft überwacht werden muss. Das hat er im Rahmen eines Verfahrens getan, das auch Verwaltungsrechtsexperten mit langjähriger Erfahrung im Ausländerrecht für rechtmäßig halten", sagte Buschmann. "Das ist ihm nicht vorzuwerfen." Rücktrittsforderungen gegen Stamp wies er deshalb zurück.

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