An dem Plan des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages gibt es erhebliche Zweifel. Wie die "Bild" (Dienstag) berichtet, sieht Hanno Kube, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, in einer sozialen Staffelung der Abgabe die Belastungsklarheit von Einkommen verletzt. In einem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft schreibt er der Zeitung zufolge: "Eine zunächst nur selektive Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen wäre dagegen verfassungsrechtlich problematisch."
Nach dem SPD-Wahlprogramm soll Solidaritätszuschlag ab 2020 zunächst nur für Einkommen von bis zu 52.000 Euro abgeschafft werden, um diese Einkommensgruppen zu entlasten. Kube hält es für erforderlich, "die gewünschte soziale Staffelung in die Bemessungsgrundlage oder den Tarif der Einkommensteuer einzuarbeiten und den aufgesattelten Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen gleichmäßig abzuschmelzen". Nur so bliebe die Belastungsklarheit gewahrt und könnten willkürliche Belastungssprünge vermieden werden.
11.07.2017 07:36 Uhr