Ex-Verfassungsrichter Papier: "Ehe für alle" grundgesetzwidrig

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Ex-Verfassungsrichter Papier: "Ehe für alle" grundgesetzwidrig

30.06.2017 - 14:02 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die "Ehe für alle" für verfassungswidrig. "Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern", sagte Papier dem "Spiegel". "Das kann der einfache Gesetzgeber nicht machen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte wiederholt betont, dass eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes die "Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft" sei. Der gewandelte Zeitgeist ändere dieses Verfassungsverständnis nicht, so Papier weiter. Am Freitagmorgen hatte der Bundestag die "Ehe für alle" beschlossen: 393 Abgeordnete des Bundestags votierten für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, darunter auch 75 Unionsabgeordnete. 226 Parlamentarier stimmten dagegen, vier Abgeordnete enthielten sich. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die "Ehe für alle" zu einer Gewissensfrage erklärt und damit ihren Abgeordneten die Entscheidung freigestellt, sie selbst stimmte gegen die Vorlage. Zu den CDU-Politikern, die für das Gesetz stimmten, gehören unter anderem Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Kanzleramtsminister Peter Altmaier, CDU-Generalsekretär Peter Tauber und Präsidiumsmitglied Jens Spahn. Eine Gruppe von Unionsabgeordneten um den Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, prüft unterdessen rechtliche Schritte gegen das Gesetz zur "Ehe für alle". "Wir prüfen, ob ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Unvereinbarkeit des Gesetzes zur `Ehe für alle` mit Artikel sechs des Grundgesetzes eingereicht wird", so der CSU-Politiker im "Tagesspiegel". Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder äußerte in seiner Rede vor dem Bundestag verfassungsrechtliche Bedenken.

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Kommentare zu "Ex-Verfassungsrichter Papier: "Ehe für alle" grundgesetzwidrig"

Insgesamt 4 Kommentare vorhanden


Kommentar von Heisenberg
01.07.2017 19:17 Uhr

Dann soll man eben die Gesetze ändern, wo ist das Problem?? Gesetze wurden von Menschen gemacht und können von Menschen geändert werden. Also ran an die Arbeit.

Kommentar von stekup
01.07.2017 17:25 Uhr

Hier ist scheinbar keinen mehr zu helfen, seit Wochen nur noch ein Thema in Presse, Funk und TV und jetzt stellt sich heraus das man gegen das Grundgesetz verstößt!? Wer prüft denn hier überhaupt vorher, ob solche Änderungen nach deutschem Gesetz vertretbar sind?

Kommentar von Quebez
01.07.2017 07:50 Uhr

sowas sollte man vorher überprüfen ..die Abstimmung war Schwachsinn wenn da nix rum kommt. ich hoffe das dies jetzt aber trotzdem durchkommt . dies ist aber meine persönliche Meinung!

Kommentar von MrTest
30.06.2017 21:36 Uhr

Wenn es da rechtliche Bedenken gibt sollte eine Verfassungsklage zügig geprüft werden, zum Glück hat mein Bundestagsabgeordneter gegen die Ehe für alle votiert.