EuGH stärkt Kundenrechte beim Matratzenkauf im Internet

Wirtschaft Unternehmen Internet Justiz


EuGH stärkt Kundenrechte beim Matratzenkauf im Internet

27.03.2019 - 12:07 Uhr

EuGH stärkt Kundenrechte beim Matratzenkauf im Internet EuGH stärkt Kundenrechte beim Matratzenkauf im Internet Wirtschaft
über dts Nachrichtenagentur

Matratzen, die im Internet gekauft wurden, dürfen auch dann zurückgegeben werden, wenn die Schutzfolie nach der Lieferung entfernt wurde. Das geht aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mittwoch hervor. Wie bei einem Kleidungsstück könne davon ausgegangen werden, dass der Unternehmer in der Lage sei, die Matratze mittels Reinigung oder Desinfektion wieder verkehrsfähig zu machen, ohne dass den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht genügt würde, hieß es zur Begründung.

Konkret ging es in dem Prozess um einen Fall aus Deutschland. Das Urteil gilt aber als richtungweisend. Ein deutscher Onlinehändler hatte sich geweigert, eine Matratze nach Entfernung der Schutzfolie zurückzunehmen. Der mit dem Rechtsstreit befasste Bundesgerichtshof hatte den EuGH in dem Fall angerufen.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Wirtschaft könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "EuGH stärkt Kundenrechte beim Matratzenkauf im Internet"

Es sind noch keine Kommentare zu
"EuGH stärkt Kundenrechte beim Matratzenkauf im Internet"
vorhanden.