EuGH: EU-Freihandelsabkommen mit Singapur ist gemischtes Abkommen

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EuGH: EU-Freihandelsabkommen mit Singapur ist gemischtes Abkommen

16.05.2017 - 10:36 Uhr

EuGH: EU-Freihandelsabkommen mit Singapur ist gemischtes Abkommen EuGH: EU-Freihandelsabkommen mit Singapur ist gemischtes Abkommen Politik
über dts Nachrichtenagentur

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) handelt es sich bei dem Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Singapur in seiner derzeitigen Form um ein gemischtes Abkommen. "Die Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten fallen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union", teilte der Gerichtshof am Dienstag mit. Demnach kann das Abkommen in seiner derzeitigen Form nicht von der EU allein geschlossen werden, sondern nur von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam.

Die EU und Singapur hatten den Text des Freihandelsabkommens am 20. September 2013 paraphiert. Dem Vernehmen nach hat das Urteil des EuGH Signalwirkung für alle künftigen Freihandelsabkommen.

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Kommentare zu "EuGH: EU-Freihandelsabkommen mit Singapur ist gemischtes Abkommen"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
16.05.2017 11:49 Uhr

Am 20. September 2013 wurde das Freihandelsabkommen paraphiert und erst jetzt, fast 4 Jahre später stellt man fest, dass es ein gemischtes Abkommen ist? Hat aber lange gedauert.^^