EuGH: Arbeitgeber dürfen Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten

Gemischtes Arbeitsmarkt Religion Justiz


EuGH: Arbeitgeber dürfen Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten

14.03.2017 - 10:30 Uhr

EuGH: Arbeitgeber dürfen Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten EuGH: Arbeitgeber dürfen Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten Gemischtes
über dts Nachrichtenagentur

Arbeitgeber dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Tragen von Kopftüchern am Arbeitsplatz unter Umständen verbieten: Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbiete, stelle keine unmittelbare Diskriminierung dar, teilte der EuGH zur Urteilsbegründung am Dienstag in Luxemburg mit. Es müsse sich aber um eine allgemeine Regel handeln: Diese müsse ohne Diskriminierung umgesetzt werden. Der Wille eines Arbeitgebers, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, wonach seine Leistungen nicht mehr von einer Kopftuchträgerin erbracht werden sollen, reiche dagegen nicht aus.

Hintergrund für das Urteil sind die Klagen zweier muslimischer Frauen, die gekündigt wurden, weil sie im Job ein Kopftuch trugen.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Gemischtes könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "EuGH: Arbeitgeber dürfen Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Freddie32
11.06.2017 23:00 Uhr

Das ist natürlich legitim und für jeden arbeitnehmer bestimmend,wenn er eine Belegschaft oder Mitarbeiter haben will die gut zu erkennen sind und für ein bestimmtes Gewerbe angepasst sein müssen oder anderes völlig legitim,der Glaube hat auch nicht immer etwas auf der arbeit zu suchen,privat kann man machen was man will.