EU will Griechenland nach Ende des Rettungsprogramms kontrollieren

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EU will Griechenland nach Ende des Rettungsprogramms kontrollieren

26.04.2018 - 13:04 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Europäer wollen Griechenland auch nach Ende des dritten Rettungsprogramms kontrollieren. Derzeit werden dazu mehrere Optionen diskutiert, berichtet das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf eine vertrauliche Note der EU-Kommission. Das Papier wurde im Bundesfinanzministerium als Verschlusssache eingestuft.

Demnach schließen die Europäer auch noch nicht aus, dass Athen im Sommer doch noch eine vorsorgliche Kreditlinie des Euro-Rettungsfonds ESM benötigen könnte. Griechenland habe erste Schritte unternommen, um an den Kapitalmarkt zurückzukehren, heißt es in dem Papier. Allerdings bleibe dieser Erfolg "zerbrechlich". Man gehe derzeit davon aus, dass Athen das Hilfsprogramm im August erfolgreich beende und keine vorsorgliche ESM-Kreditlinie als Absicherung brauche, heißt es in dem Papier. Man könne sie aber noch "nicht ausschließen". Eine finale Entscheidung könne erst am Ende des ESM-Programms getroffen werden, "um die Marktbedingungen zu diesem Zeitpunkt berücksichtigen zu können". Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras will eine solche Kreditlinie auf keinen Fall, denn die würde "als ein viertes Programm angesehen", heißt es auch in dem Papier der EU. Zudem müssten in einigen Euro-Staaten die Parlamente einem solchen ESM-Programm zustimmen, darunter auch der Bundestag. Auch ohne ESM-Kreditlinie wollen die Europäer Griechenland weiterhin kontrollieren. Als eine Option ist eine sogenannte "erhöhte Überwachung" durch die EU-Kommission in der Diskussion. Zusätzlich beraten die Europäer, dass sie weitere finanzielle Anreize für Athen schaffen, am Reformkurs festzuhalten. So könnten Schuldenerleichterungen teilweise an Bedingungen geknüpft werden. Unter anderem ist eine Klausel im Gespräch, dass Athen die Reformen, die es im Rahmen des ESM-Programms erfüllen musste, nicht zurückdrehen darf. In dem EU-Papier ist von einer "no rolling back"-Verpflichtung die Rede.

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