EU-Asylplan: EVP-Politiker fordern Pilotprojekt in Italien

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EU-Asylplan: EVP-Politiker fordern Pilotprojekt in Italien

05.10.2020 - 00:01 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Vor dem Hintergrund des EU-Kommissionsvorschlags für schnellere Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen samt anschließender Abschiebung der Abgelehnten appellieren CDU- und EVP-Abgeordnete, die Umsetzbarkeit mit einem Pilotprojekt in der Praxis zu demonstrieren. In einem Brief an den für die EU-Asylreform zuständigen Vizepräsidenten der Kommission, Margaritis Schinas, über den die "Welt" (Montagsausgabe) berichtet, fordern die Politiker "die Vorschläge aus dem neuen Migrations- und Asylpaket im Bereich der Außengrenzverfahren, insbesondere das angedachte Schnellverfahren, in der Praxis zu erproben". Ein solches Pilotprojekt könne für schnelle Verfahren samt Abschiebung etwa in Italien sorgen, das aktuell besonders durch illegale Zuwanderung von Tunesiern belastet ist.

2020 stammten bisher "rund 40 Prozent der Personen, die in Italien anlandeten, aus Tunesien", ihre Anerkennungsquote liege bei "weniger als vier Prozent", heißt es in dem Brief, der vom innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg, sowie der Berichterstatterin für den EU-Asylpakt der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Lena Düpont, unterzeichnet ist. Schnelle Verfahren an den Außengrenzen und die "direkte Rückführung bei einem negativen Asylbescheid" seien der "richtige Ansatzpunkt" für das künftige EU-Asylsystem. Falls die Kommission schon jetzt beispielsweise Italien "eine besondere europäische Unterstützung für den Aufbau, die Finanzierung und das Management entsprechender Aufnahmezentren" anbieten würde, könnten "bestehende Zweifel in Bezug auf die Realisierbarkeit der zeitlichen Vorgaben für die Schnellverfahren im neuen Migrations- und Asylpaket ausgeräumt werden." Die EU-Kommission hat sich in ihrem Vorschlag für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) dafür ausgesprochen, Asylanträge von in die EU einreisenden Asylsuchenden, die aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent stammen, innerhalb von zwölf Wochen zu prüfen. Im Falle einer Ablehnung im Schnellverfahren soll eine zeitnahe Rückführung binnen weiterer zwölf Wochen erfolgen.

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