Dobrindt will Strafen für Behinderung von Rettungskräften verschärfen

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Dobrindt will Strafen für Behinderung von Rettungskräften verschärfen

04.07.2017 - 15:59 Uhr

Dobrindt will Strafen für Behinderung von Rettungskräften verschärfen Dobrindt will Strafen für Behinderung von Rettungskräften verschärfen Politik
über dts Nachrichtenagentur

Vor dem Hintergrund des Busunglücks auf der A 9 will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Strafen für die Behinderung der Rettungskräfte verschärfen. Bisher betrug der Regelsatz 20 Euro Bußgeld, wenn Autofahrer keine Rettungsgasse bildeten, dafür sollen künftig 200 Euro fällig werden, berichtet die "Bild" (Mittwoch). Dazu kommen zwei Punkte.

Wird keine Rettungsgasse gebildet und beispielsweise ein Rettungsfahrzeug behindert, soll dies künftig 240 Euro kosten, dazu kommen zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot. Wird ein Helfer oder Verletzter gefährdet, sollen neben zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot künftig 280 Euro fällig werden. Außerdem drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe zum Beispiel für das absichtliche Blockieren einer Rettungsgasse oder das Behindern von Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten wollen. "Immer wieder werden Polizei und Rettungskräfte bei ihren Einsätzen behindert", sagte Dobrindt der Zeitung. "Das ist unverantwortlich und kann Menschenleben gefährden. Wer das tut, dem müssen empfindliche Strafen drohen. Wir werden deshalb die geplante Erhöhung der Bußgelder noch einmal deutlich verschärfen. Wer vorsätzlich die Rettungsgasse blockiert und dadurch Rettungskräfte am Einsatz hindert, kann sogar mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden." Die neuen Bußen müssen nicht durchs Kabinett, sondern werden als Ministererlass direkt dem Bundesrat zugeleitet.

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Kommentare zu "Dobrindt will Strafen für Behinderung von Rettungskräften verschärfen"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von PurpleColumbine
05.07.2017 15:53 Uhr

Eine vorsätzliche Behinderung von Rettungskräften sollte wirklich geahndet werden. Es kann nicht angehen, daß Menschen aus Neugier und Schaulust das Leben der Verletzten gefährden.