Digitalwirtschaft befürchtet Umsatzeinbußen wegen DSGVO

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Digitalwirtschaft befürchtet Umsatzeinbußen wegen DSGVO

05.07.2018 - 10:18 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Unternehmen der Digitalwirtschaft fürchten deutliche finanziellen Einbußen durch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das legt eine Umfrage des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) unter 278 Befragten aus BVDW-Mitgliedsunternehmen nahe, über die das "Handelsblatt" berichtet. So bejahten 50 Prozent der Befragten die Frage, ob sich die DSGVO negativ auf die Umsatzentwicklung ihres Unternehmens auswirke.

Sechs Prozent befürchteten "sehr negative" Auswirkungen. Mit keinen Auswirkungen rechnen laut der Umfrage 34 Prozent der Befragten. Nur sechs Prozent gehen von positiven und drei Prozent von sehr positiven Effekten aus. BVDW-Präsident Matthias Wahl sprach von einem "absolut alarmierenden" Befund. "Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass Unternehmen in wirtschaftliche Schieflagen geraten", sagte Wahl dem "Handelsblatt". Belastend wirkt sich laut Wahl etwa aus, dass die Unternehmen, die Daten verarbeiten, sich juristisch zu den Neuerungen der DSGVO beraten lassen müssten. "Ob dafür eine Kanzlei beauftragt wird oder eine interne Rechtsabteilung daran arbeitet, es kostet Geld beziehungsweise Ressourcen." Auf operativer Ebene müssten zudem Prozesse oder sogar ganze Geschäftsmodelle an die neuen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, sagte Wahl weiter. In vielen Fällen bedeute das einen "großen Umbruch". Ein weiteres "großes Risiko für den Umsatz" sei die generelle Unsicherheit durch die DSGVO. "Um auf Nummer sicher zu gehen, schränken Unternehmen ihre Aktivitäten ein." Laut der Umfrage sahen sich mit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 43 Prozent der Befragten veranlasst, ihre digitalen Aktivitäten einzuschränken. Die DSGVO hatte zum Ziel, einerseits den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen, andererseits den freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Bislang fehlen erste Erfahrungswerte zum Umgang der Behörden mit Verstößen gegen die Verordnung.

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