DGB will Bodenfonds für Grundstückskäufe

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DGB will Bodenfonds für Grundstückskäufe

22.02.2020 - 05:03 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Um explodierende Bodenpreise und Bodenspekulation einzudämmen, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) staatliche Fonds, die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt, Grundstücke für die öffentliche Hand zu erwerben. "Der Erwerb von Grundstücken soll systematisch und strategisch erfolgen. Dafür bedarf es kommunaler Bodenfonds, die mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestaltet sind", heißt es in einem Positionspapier des DGB, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Samstagausgaben berichten.

"Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang der strategische Kauf von Grundstücken, bevor sie zu Bauland deklariert werden", so das DGB-Papier weiter. Das Geld für die kommunalen Fonds sollen die Städte und Gemeinden selbst aufbringen, allerdings fordern die Gewerkschafter Hilfen für Kommunen ohne ausreichende finanzielle Mittel. "Wichtig sind ein Altschuldentilgungsfonds und eine Lockerung haushaltsrechtlicher Regularien, die verhindern, dass Kommunen Boden durch Kreditaufnahme aufkaufen können. Alternativ könnten die Länder für die Kommunen Grundstücke erwerben und entwickeln", heißt es in dem Papier. Darüber hinaus verlangt der DGB eine ganze Reihe von Hilfestellungen durch Bund und Länder, um die "bodenpolitische Handlungsfähigkeit" der Kommunen zu erhöhen. "Gerade für kleine Kommunen ist es häufig nicht möglich, entsprechende Kapazitäten vorzuhalten und notwendiges Know-how aufzubauen", schreiben die Gewerkschafter. "Hier könnte das Land einspringen, um die Flächen zu entwickeln und zu erschließen." Auch müssten Bund und Länder geeignete Flächen aus ihren Beständen und dem Bundeseisenbahnvermögen preislimitiert an die Kommunen vergeben. Um Bodenspekulation einzudämmen, müssen überdies sogenannte leistungslose Gewinne, die beim Verkauf von Grundstücken entstehen, abgeschöpft werden. Der DGB fordert hier bundesweit einheitliche Regelungen, wie einen Planungswertausgleich.

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