Deutscher Richterbund hält Bergisch-Gladbach-Urteil für angemessen

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Deutscher Richterbund hält Bergisch-Gladbach-Urteil für angemessen

06.10.2020 - 16:52 Uhr

Deutscher Richterbund hält Bergisch-Gladbach-Urteil für angemessen Deutscher Richterbund hält Bergisch-Gladbach-Urteil für angemessen Gemischtes

Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht in dem Urteil im Missbrauchsfall von Bergisch Gladbach ein wichtiges Zeichen: "Das Kölner Urteil zum Missbrauchsfall Bergisch Gladbach ist das klare Signal, dass der Rechtsstaat diese abscheulichen Verbrechen an Kindern angemessen hart bestraft", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben). Der Richterspruch mache zugleich deutlich, dass die aktuelle politische Diskussion um weiter verschärfte Strafgesetze im Kampf gegen Kindesmissbrauch zu kurz greife, so Rebehn. "Höhere gesetzliche Strafrahmen allein werden wenig bewirken, es braucht ein breit angelegtes Maßnahmenpaket, das Kinder bestmöglich vor Gewalt und Missbrauch schützt", so der DRB-Geschäftsführer.

"Die Bundesländer müssen ihre Jugendämter und Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte angesichts rasant steigender Fallzahlen von Kinderpornografie personell und technisch weiter verstärken", forderte Rebehn. Zudem seien effektive Ermittlungsbefugnisse notwendig, um mit den Kriminellen Schritt halten zu können, etwa ein europarechtskonformer Zugriff auf Kommunikationsdaten Verdächtiger. "Abschrecken lassen sich mögliche Täter nicht in erster Linie durch die Höhe einer drohenden Strafe, sondern durch das Risiko, entdeckt und verurteilt zu werden", sagte er dem RND. "Bund und Länder sind gefordert, den Schutz von Kindern vor Missbrauch dauerhaft und ressortübergreifend zur Toppriorität ihrer Politik machen." Das Landgericht Köln hatte am Dienstag einen 43 Jahre alten Vater schuldig gesprochen, immer wieder seine 2017 geborene Tochter missbraucht zu haben. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des gelernten Kochs und Hotelfachmanns in der Sicherungsverwahrung an.

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