Deutsche Industrie fürchtet EU-Sammelklagen

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Deutsche Industrie fürchtet EU-Sammelklagen

24.03.2018 - 12:56 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die EU-Kommission will die Klagerechte von Verbrauchern gegen Unternehmen erheblich stärken – und alarmiert damit die deutsche Industrie. In einem Brief an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zeigt sich BDI-Chef Dieter Kempf "sehr besorgt", dass der Vorschlag der Behörde für Sammelklagen die geltenden Regeln "zu Lasten der Unternehmen unangemessen verschärft und erhebliche Missbrauchsrisiken schafft". Die deutsche Industrie lehne die Einführung EU-weiter Kollektivklagen daher "ausdrücklich ab", heißt es in dem Schreiben, über das das "Handelsblatt" berichtet.

Die Brüsseler Behörde will Verbraucherschutzorganisation und Wirtschaftsverbänden das Recht einräumen, im Namen Geschädigter gegen potenziell illegale Praktiken vor Gericht ziehen und dabei in bestimmten Fällen auch zugleich Schadenersatz einfordern zu können. Das geht aus dem entsprechenden Richtlinienentwurf hervor. Den finalen Vorschlag will Justizkommissarin Vera Jourova am 11. April vorstellen. Kempf fordert unter anderem, dass die Definition der klagebefugten Organisationen "europaweit einheitlich, umfassend und streng geregelt werden muss, um eine Klageindustrie zu verhindern". Der Kommissionsentwurf verlangt unter anderem Gemeinnützigkeit und ein "legitimes Interesse" an den Zielen des Verbraucherschutzes. Anders als bei den Plänen der Bundesregierung für eine Musterfeststellungsklage will die Kommission laut dem Entwurf die klagenden Organisationen nicht immer verpflichten, vorab die Zustimmung der Geschädigten einzuholen. In bestimmten Fällen soll es genügen, wenn diese erst nach dem Urteil einwilligen, um die Verfahren zu beschleunigen. BDI-Chef Kempf fordert hingegen eine "ausdrückliche Identifikation des Klägerkreises". Besonders für Autobauer wie VW könnte es bei der Einführung von Sammelklagen angesichts des jüngsten Dieselskandals teuer werden. Viele Autokäufer scheuen derzeit den Gang vors Gericht.

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