Corona-Soforthilfen müssen in NRW später zurückgezahlt werden

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Corona-Soforthilfen müssen in NRW später zurückgezahlt werden

21.01.2022 - 19:41 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

NRW geht über die von Bund und Ländern auf Ende 2022 verschobene Rückzahlung der Corona-Soforthilfen mit einer Fristverlängerung bis Mitte 2023 noch hinaus, um kleine Firmen nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (Samstagausgabe). Bisher haben bereits rund 119.000 Soforthilfe-Empfänger Rückzahlungen in Höhe von 879 Millionen Euro geleistet.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart forderte zudem vom Bund, die auf zwei Jahre begrenzte Tilgungsfreistellung für staatlich verbürgte Darlehen der Förderbank KfW um mindestens ein Jahr zu verlängern. Mit der Soforthilfe hatten Land und Bund im Frühjahr 2020 rund 4,5 Milliarden Euro an etwa 430.000 Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen ausgezahlt. Die je nach Betriebsgröße gestaffelten Hilfen zwischen 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 25.000 Euro (bis 50 Mitarbeiter) wurden Antragstellern damals in NRW pauschal als Maximalbetrag überwiesen.

Die tatsächlich entstandenen Pandemiefolgen in den Auftragsbüchern sollten nachträglich belegt werden.

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