Bundesverfassungsgericht: Brennelementesteuer ist verfassungswidrig

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Bundesverfassungsgericht: Brennelementesteuer ist verfassungswidrig

07.06.2017 - 09:50 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverfassungsgericht hat die von 2011 bis 2016 erhobene Kernbrennstoffsteuer für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 106 des Grundgesetzes zuordnen lasse, "fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes", teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig.

Die Steuereinnahmen aus der Brennelementesteuer betrugen für den Bundeshaushalt insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro. Die Atomkonzerne können wegen des Urteils auf eine Rückerstattung hoffen.

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Kommentare zu "Bundesverfassungsgericht: Brennelementesteuer ist verfassungswidrig"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Freddie32
07.06.2017 11:02 Uhr

da werden sich die Atomkonzerne aber sicher riesig freuen das sie milliarden an milliarden wieder zurück bekommen.
Nun ja es wurde entschieden und man kann abwarten wie sich das entwickelt.