Bundesregierung weiß von 24 veröffentlichten Feindeslisten

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Bundesregierung weiß von 24 veröffentlichten Feindeslisten

05.03.2021 - 00:03 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Seit 2010 haben Extremisten in der Bundesrepublik nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden insgesamt 24 sogenannte Feindeslisten veröffentlicht. Das erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, über die die "Welt" (Freitagausgabe) berichtet. Die Dokumente hätten sich gegen "politisch und gesellschaftlich engagierte Personen und Organisationen" gerichtet.

Die Bundesregierung machte keine Angaben darüber, in welchem Extremismusbereich die Feindeslisten zu verorten sind. Laut der "Welt" unter Berufung auf eigene Informationen soll es sich jedoch um Listen aus dem Rechts- und Linksextremismus handeln. Unter Feindeslisten definiert die Bundesregierung Datensammlungen, "vor allem Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände oder Fotos", die veröffentlicht und mit "ausdrücklichen oder subtilen Drohungen" verbunden werden. Zwanzig der 24 Sammlungen waren laut Bundesregierung im Internet abrufbar. Die genauen Internetseiten wiederum machte die Regierung nicht publik. Der angegebene Grund dafür: Dies würde Informationen über die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) offenbaren. Eine Aufschlüsselung der Herkunft der Verfasser nach Bundesländern wurde nicht gemacht, da der "Ursprung dieser Sammlungen in der Regel nicht lokalisiert werden kann". Das Justizministerium hat vor Kurzem einen Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung zur "Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten" vorgelegt. Die Verbreitung mit Daten vermeintlicher politischer Gegner soll ein eigener Strafbestand werden. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Martens hält die Einführung eines neuen Straftatbestands für "vertretbar", da von Feindeslisten heute eine "abstrakte Gefährdung" ausgehe. "Die Sicherheitsbehörden sind aber weit davon entfernt sind, ein umfassendes Bild zu haben", kritisierte der Rechtsanwalt. Vielmehr habe die Regierung keine Erkenntnisse über eingeleitete Ermittlungsverfahren mit Bezug auf solche Listen. Der Informationsdatenaustausch zwischen Bund und Ländern müsse hier "deutlich besser werden".

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