Bundesregierung hält am Verbot der PKK fest

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Bundesregierung hält am Verbot der PKK fest

10.03.2017 - 08:33 Uhr

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Das Bundesinnenministerium stuft die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) weiterhin als "ausländische terroristische Vereinigung" ein und hält am Verbot der Partei in Deutschland fest. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf ein Schreiben des Ministeriums an Polizei-, Verfassungsschutz- und Innenbehörden vom 2. März 2017. In dem Papier heißt es demnach: Das seit 1993 bestehende PKK-Verbot "ist bestandskräftig". Daran änderten auch die häufigen Umbenennungen der Partei sowie die Aufgliederung in Unter- und Teilorganisationen nichts.

"Die strukturelle Identität der Gesamtorganisation wurde beibehalten", heißt es laut "Focus" in dem Papier aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Die PKK nutze Westeuropa als Basis, um Geld für "Waffen und andere militärische Einsatzmittel" zu beschaffen. Bei der Durchsetzung ihrer politischen Ziele setze sie auch auf die "Anwendung von Gewalt". Mit der Klarstellung reagiert das Ministerium indirekt auf die Kritik der Türkei an Deutschland. Der türkische Staatspräsident Erdogan warf der Bundesrepublik mehrfach vor, nicht entschieden genug gegen die PKK vorzugehen, die in der Türkei für viele Anschläge verantwortlich ist. Deutschland, so Erdogan, sei "ein wichtiger Hafen für Terroristen".

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Kommentare zu "Bundesregierung hält am Verbot der PKK fest"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Freddie32
10.09.2017 16:41 Uhr

Das ist sie natürlich und gegen diese muss auch entschieden gehandelt werden aber um zu verhindern das weitere terror gruppen entstehen muss auch überlegt werden wer sie finanziert und wie sie entstehen.