Bundesregierung einigt sich im Streit über Wirtschaftsprüfer-Gesetz

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Bundesregierung einigt sich im Streit über Wirtschaftsprüfer-Gesetz

15.12.2020 - 15:23 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung hat im Streit um schärfere Haftungsregeln für Wirtschaftsprüfer einen Kompromiss erzielt. Der umstrittene Passus, dass ein Wirtschaftsprüfer, der beim Testat leichtfertig vorgeht und damit grob fahrlässig handelt, in unbegrenzter Höhe haftet, bleibt, geht aus dem entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums für die Kabinettssitzung am Mittwoch hervor, über den das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) berichtet. Allerdings wird die Haftung demnach bei der Abschlussprüfung kleinerer Unternehmen – also Mittelständlern, die nicht kapitalmarktorientiert sind – auf 1,5 Millionen Euro beschränkt.

Mit dem Gesetz zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal. "Die Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern", heißt es in dem Gesetzesentwurf "zur Stärkung der Finanzmarktintegrität". Bisher haftet eine Prüfungsgesellschaft gegenüber einem börsennotierten Mandanten mit bis zu vier Millionen Euro. Künftig sollen es 16 Millionen Euro sein. Hier gab es in der Ressortabstimmung eine kleine Absenkung, im Referentenentwurf war zunächst von 20 Millionen Euro die Rede. Zudem soll ein Wirtschaftsprüfer bei grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt haften. Dazu muss der Prüfer künftig selbst seine Unschuld beweisen. Die Unionsfraktion hatte in den vergangenen Tagen gegen eine solche unbeschränkte Haftung mobil gemacht. Eine derart gestiegene Haftungssumme werde dazu führen, dass sich kleinere Prüfer aus dem Markt zurückziehen. Bei Honoraren von 150.000 bis 500.000 Euro für ein Prüfermandat in einem mittelgroßen Unternehmen stehe die Haftung dazu in keinem Verhältnis mehr, fürchtete die Union. Das Bundeswirtschaftsministerium setzte sich dagegen laut Bericht des "Handelsblatts" für eine unbeschränkte Haftung ein, wenn dadurch nicht im Gegenzug mittelständische Wirtschaftsprüfer aus dem Markt gedrängt werden.

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