Bundesrechnungshof kritisiert Baukindergeld
Politik
Bundesrechnungshof kritisiert Baukindergeld
26.06.2018 - 15:20 Uhr

über dts Nachrichtenagentur
Der Bundesrechnungshof hat das von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Baukindergeld kritisiert. Neben den "erheblichen finanziellen Folgen" für den Bundeshaushalt gebe es "bedenkenswerte inhaltliche Aspekte", heißt es in einem Bericht der Rechnungsprüfer, über den das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) berichtet. Der Bundesrechnungshof verweist auf negative Erfahrungen mit der früheren Eigenheimzulage, bei der es "erhebliche Mitnahmeeffekte und zudem Immobilienpreissteigerungen" gegeben habe.
"Die Verteilungswirkungen der Eigenheimzulage waren ebenfalls problematisch", heißt es in dem Bericht weiter. Nur bei wenigen Haushalten habe die Förderung die gewünschte Wirkung erzielt. "Gleichzeitig mussten auch die Haushalte mit geringen Einkommen, die sich trotz Zulage kein Wohneigentum leisten konnten, mit ihren Steuergeldern die Eigenheime Besserverdienender mitfinanzieren." Zudem bemängelte der Rechnungshof, dass der Bund die Kosten beim Baukindergeld alleine trage, obwohl die Länder "über die Grunderwerbsteuer vom Immobilienerwerb" profitieren. So finanziere der Bund den Ländern ihr Steueraufkommen mit. "Das ist eine heftige Watsche des Rechnungshofs", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Sven-Christian Kindler, dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Das Baukindergeld, egal mit oder ohne Flächenbegrenzung, bleibe "wohnungspolitischer Unsinn hoch drei", so der Grünen-Politiker. "Das wird Milliarden Steuergelder verbrennen, hohe Mitnahmeeffekte haben und die Immobilienpreise verteuern", so Kindler. Innerhalb der schwarz-roten Koalition gibt es derzeit einen heftigen Streit um das Baukindergeld. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) fürchtet erheblich Mehrkosten und will die Maßnahme deshalb nicht für Wohnungen und Häuser gewähren, die größer als 120 Quadratmeter Wohnfläche sind. Innen- und Bauminister Horst Seehofer (CSU) hatte dem zunächst zugestimmt. Die Unionsfraktion lehnt die Begrenzung hingegen ab, weil sie im ursprünglichen Beschluss der schwarz-roten Koalition nicht vorgesehen war.
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