Bundespolizei kann Testnachweise an Grenzen nicht kontrollieren

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Bundespolizei kann Testnachweise an Grenzen nicht kontrollieren

27.07.2021 - 18:33 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Vertreter der Bundespolizei halten Kontrollen von Corona-Testnachweisen an den Grenzen für nicht durchführbar. "Wenn das so beschlossen wird, wäre das für uns als Bundespolizei eine prekäre Situation", sagte der für die Bundespolizei zuständige Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Rosskopf, der "Welt" (Mittwochausgabe). "Wir sind für diese Art des Grenzschutzes nicht mehr ansatzweise ausgelegt."

Die Bundespolizei ist zwar für den Grenzschutz verantwortlich, aber für die Kontrolle der Testpflicht sind die Gesundheitsämter und die Landespolizeien verantwortlich. Die Bundespolizei kann das nur im Auftrag und auf Bitten der Landesbehörden übernehmen. Geschehen ist das vor einem Jahr an der polnischen und tschechischen Grenze. "Das hat uns deutlich aufgezeigt, dass wir allein an diesen beiden Grenzen sehr stark gebunden waren. Eine Kontrolle könnte die Bundespolizei an den Landesgrenzen in keiner Weise vollumfänglich leisten", sagte Rosskopf der "Welt". Rosskopf vermutet ein anderes Kalkül hinter dem Plan. Die Politik wolle gar keine flächendeckende Kontrolle, es gehe eher um den psychologischen Effekt: "Natürlich wird den Menschen damit mitgeteilt, dass es an jedem Ort und zu jeder Zeit möglich ist, kontrolliert zu werden. Die Hoffnung der Politiker ist, dass der Bürger aufgrund der Gefahr erwischt zu werden, Tests macht oder sich impfen lässt." Auch der Landesvorsitzende der bayerischen Polizeigewerkschaft, Jürgen Köhnlein, sagt: "Für uns ist eine umfassende Kontrolle auf die Schnelle eher nicht darstellbar, da ja offensichtlich auch der politische Wille dazu fehlt." Pkw-Verkehr oder Bahnverkehr würden aktuell gar nicht kontrolliert. "Es fehlt auch aktuell dazu eine rechtliche Grundlage. Nur durch eine Notifizierung der EU könnte diese Aufgabe auf die Bundespolizei und in Bayern auf die Bayerische Grenzpolizei übertragen werden. Für die Quarantänemaßnahmen im Nachgang bei nicht Vorhandensein von Nachweisen ist dann das Gesundheitsamt zuständig."

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