Bundesnetzagentur droht Niederlage gegen Netzbetreiber

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Bundesnetzagentur droht Niederlage gegen Netzbetreiber

08.01.2018 - 00:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die rund 1.100 Betreiber von Strom- und Gasnetzen in Deutschland haben gute Chancen, die von der Bundesnetzagentur verordnete Senkung der Gewinnobergrenzen in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu kippen. Das geht aus einem Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen hervor, über das die "Welt" in ihrer Montagausgabe berichtet. Danach ist bei Neuanlagen eine Eigenkapitalrendite von 6,27 Prozent nach Steuern angemessen.

Vor Steuern entspricht dies etwa 7,7 Prozent - rund 0,8 Prozentpunkte mehr, als die Netzagentur den Betreibern zubilligen will. Das Verfahren beginnt am 17. Januar. Folgt der 3. Kartellsenat dem Gutachter, bedeutet dies für Stadtwerke und andere Netzbetreiber gegenüber dem Plan der Netzagentur Mehreinnahmen bis zu 800 Millionen Euro über die fünfjährige Regulierungsperiode, die bei Gas Anfang dieses Jahres und bei Strom Anfang 2019 beginnt. Für eine vierköpfige Familie mit durchschnittlichem Stromverbrauch würde dies nach Schätzungen rund 40 Euro Mehrkosten pro Jahr bedeuten. Höhere Gewinnlimits auf das Eigenkapital seien notwendig, um sicherzustellen, dass genügend Geld in die Anpassung der Netze an die Erfordernisse der Energiewende investiert werde, argumentieren die Unternehmen. Die Prozessgegner halten sich im Vorfeld der Verhandlung mit Einschätzungen zurück. "Wir sind gespannt, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet", heißt es lediglich bei der Bundesnetzagentur. Auch eine Berliner Kanzlei, die etwa 600 der 1.100 klagenden Netzbetreiber vertritt, äußert sich zu dem Gutachten nicht. Generell sei klar, "dass die aktuelle Absenkung einer Verkennung der gesamtwirtschaftlichen Realität entspricht", hieß es. Einwände von Kritikern, wonach die Netzbetreiber gemessen an den Minizinsen auf dem Kapitalmarkt immer noch traumhafte Renditen einstreichen, ließ er nicht gelten. Anders als bei Firmen- oder Staatsanleihen müsse eine Vergütung für das unternehmerische Risiko erfolgen, das im Netzbetrieb stecke.

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