Bundesministerien handhaben Infektionsschutz unterschiedlich

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Bundesministerien handhaben Infektionsschutz unterschiedlich

05.06.2020 - 13:05 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Nicht alle Bundesministerien nehmen den Infektionsschutz in der Coronakrise gleich ernst. Das ergab eine Umfrage des "Spiegel" unter den 14 Ressorts und dem Kanzleramt. So unterscheiden sich die Zugangsregeln für Mitarbeiter und Besucher zum Teil erheblich.

Die meisten Ministerien haben keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen beim Zutritt eingeführt. Im Innenministerium und im Gesundheitsministerium müssen Besucher hingegen schriftlich erklären, ob sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person oder einem Verdachtsfall hatten, sich im Ausland oder in Risikogebieten aufgehalten oder Krankheitssymptome haben. Auch das Familienministerium befragt externe Besucher. Als einziges Haus misst das Auswärtige Amt bei allen Mitarbeitern und Besuchern an den Eingängen Fieber und bietet in der Tiefgarage für die rund 2.600 Berliner Mitarbeiter eine Drive-in-Teststation an. In allen Ministerien arbeiten nach wie vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst von zu Hause aus. Im Auswärtigen Amt waren es zeitweise 70 Prozent, im Umweltministerium sind es zwischen 70 und 80 Prozent, im Gesundheitsministerium 80 Prozent. Im Familienministerium können sogar "nahezu alle Beschäftigten mobil arbeiten, was aktuell auch umfassend genutzt wird", sagte ein Sprecher dem "Spiegel". Die meisten bestätigten Corona-Fälle innerhalb der Ministerien gab es im Bundesinnenministerium. Von den rund 2.150 Beschäftigten infizierten sich 6 mit dem Virus, 11 wurden als Verdachtsfälle eingestuft und in Quarantäne geschickt. Im Arbeitsministerium gab es unter 1.235 Beschäftigten 2 bestätigte Infektionsfälle, im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit einen, im Gesundheitsministerium bislang keinen. Im Bundesverkehrsministerium (BMVI) wurden 2 Corona-Fälle bestätigt, in den nachgeordneten Behörden mit mehr als 26.000 Mitarbeitern 11. Die anderen Ministerien wollten zum Gesundheitszustand der Beschäftigten keine Angaben machen.

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