Bundesarbeitsgericht: Konfessionslosigkeit kein Ablehnungsgrund

Gemischtes THÜ Justiz Arbeitsmarkt


Bundesarbeitsgericht: Konfessionslosigkeit kein Ablehnungsgrund

25.10.2018 - 17:22 Uhr

Bundesarbeitsgericht: Konfessionslosigkeit kein Ablehnungsgrund Bundesarbeitsgericht: Konfessionslosigkeit kein Ablehnungsgrund Gemischtes
über dts Nachrichtenagentur

Die Diakonie muss einer konfessionslosen Stellenbewerberin, die abgelehnt worden war, eine Entschädigung zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Sozialpädagogin hatte sich beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin um eine Referentenstelle beworben, die einen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention durch Deutschland erarbeiten sollte, und war abgelehnt worden - wohl weil sie nicht in der Kirche ist.

Dies sei eine ungerechtfertigte Benachteiligung, so das Gericht in der am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung. Dem Urteil des Erfurter Bundesarbeitsgerichts könnte grundsätzliche Bedeutung zukommen. Erst im vergangenen April hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal und unbegründet eine kirchliche Zugehörigkeit verlangen dürfen.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Gemischtes könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Bundesarbeitsgericht: Konfessionslosigkeit kein Ablehnungsgrund"

Es sind noch keine Kommentare zu
"Bundesarbeitsgericht: Konfessionslosigkeit kein Ablehnungsgrund"
vorhanden.