Bundesarbeitsgericht: Anlasslose Überwachung von Dienst-PC unzulässig

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Bundesarbeitsgericht: Anlasslose Überwachung von Dienst-PC unzulässig

27.07.2017 - 14:23 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Das Bundesarbeitsgericht hat den anlasslosen Einsatz von Spähsoftware, mit der alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer aufgezeichnet werden, für unzulässig erklärt. Nur wenn ein auf den Arbeitnehmer bezogener und durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung bestehe, dürfe ein sogenannter Keylogger eingesetzt werden, urteilte das Bundesgericht am Donnerstag in Erfurt. Mit einem Keylogger werden die Eingaben des Benutzers an der Tastatur eines Computers protokolliert.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gilt als Grundsatzentscheidung.

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Kommentare zu "Bundesarbeitsgericht: Anlasslose Überwachung von Dienst-PC unzulässig"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
28.07.2017 06:28 Uhr

Das finde ich richtig! Man kann nicht einfach die Angestellten ausspionieren.

Man sollte seinen Angestellten schon so weit vertrauen, sonst sollte man lieber direkt alles selbst machen, dann weis man auch über alles Bescheid. ;)