Bundesarbeitsgericht: Anlasslose Überwachung von Dienst-PC unzulässig
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Kommentare zu "Bundesarbeitsgericht: Anlasslose Überwachung von Dienst-PC unzulässig"
Insgesamt 1 Kommentar vorhanden
Das finde ich richtig! Man kann nicht einfach die Angestellten ausspionieren.
Man sollte seinen Angestellten schon so weit vertrauen, sonst sollte man lieber direkt alles selbst machen, dann weis man auch über alles Bescheid. ;)
28.07.2017 06:28 Uhr