Bundesanwaltschaft lässt mutmaßliche Rechtsterroristen festnehmen

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Bundesanwaltschaft lässt mutmaßliche Rechtsterroristen festnehmen

01.10.2018 - 09:57 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Bundesanwaltschaft hat am Montag in Sachsen und Bayern sechs mutmaßliche Rechtsterroristen aus dem Raum Chemnitz festnehmen lassen. Die Festgenommenen seien unter anderem dringend verdächtig, gemeinsam mit dem 31-jährigen Christian K. die rechtsterroristische Vereinigung "Revolution Chemnitz" gegründet zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Christian K. war bereits am 14. September wegen besonders schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Nach den bisherigen Erkenntnissen gehörten die Beschuldigten der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an, so die Karlsruher Behörde. Sie sollen sich als führende Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens verstanden haben. Spätestens am 11. September sollen sich die Beschuldigten den Ermittlungen zufolge zu der Gruppierung "Revolution Chemnitz" zusammengeschlossen haben. Nach Angaben der Ermittler verfolgten sie auf der Grundlage ihrer rechtsextremistischen Gesinnung ein "revolutionäres", auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates gerichtetes Ziel. Zu diesem Zweck sollen sie gewalttätige Angriffe und bewaffnete Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende beabsichtigt haben. Zu den politisch Andersdenkenden zählen die Beschuldigten laut Bundesanwaltschaft auch Vertreter des politischen Parteienspektrums und Angehörige des gesellschaftlichen Establishments. Vor diesem Hintergrund sollen sie sich bereits darum bemüht haben, halbautomatische Schusswaffen zu besorgen. Am Montag wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungen mehrere Wohnungen sowie weitere Räumlichkeiten in Sachsen durchsucht. An dem Einsatz waren über 100 Beamte der sächsischen Polizei beteiligt. Die sechs Festgenommenen sowie auch Christian K. sollen am Montag und Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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