BGH weist Klage gegen Werbeblocker ab

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BGH weist Klage gegen Werbeblocker ab

19.04.2018 - 16:22 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Werbeblocker AdBlock Plus ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig. Das Angebot verstoße nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, urteilte der I. Zivilsenat am Donnerstag (I ZR 154/16). Geklagt hatte der Axel-Springer-Verlag.

Der Einsatz des Programms liege "in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer", so die Richter. Die mittelbare Beeinträchtigung des Angebots der Klägerin sei nicht unlauter. Das Programm unterlaufe auch keine gegen Werbeblocker gerichteten Schutzvorkehrungen des Internetangebots der Klägerin. "Der Klägerin ist auch mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit zumutbar, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigung zu begegnen, indem sie die ihr möglichen Abwehrmaßnahmen ergreift", heißt es in der Urteilsbegründung. Dazu gehört etwa das Aussperren von Nutzern, die nicht bereit sind, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten.

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Kommentare zu "BGH weist Klage gegen Werbeblocker ab"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
19.04.2018 20:02 Uhr

Ich hätte mir auch nur schwer vorstellen könne, wie man eine andere Entscheidung hätte umsetzen sollen, da es zum einem viele AdBlocker gibt und zum anderen auch viele Menschen so etwas selbst coden können.
Und man könnte es auch nichtwirklich kontrollieren.