BGH: Krankenversicherung muss Eizellspende im Ausland nicht bezahlen

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BGH: Krankenversicherung muss Eizellspende im Ausland nicht bezahlen

14.06.2017 - 15:19 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die private Krankenversicherung muss eine Eizellspende im Ausland nicht übernehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Klägerin hatte im Jahr 2012 in Tschechien eine künstliche Befruchtung mittels Eizellspende vornehmen lassen und die Erstattung der Kosten dieser Behandlung in Höhe von rund 11.000 Euro von ihrer privaten Krankenversicherung beansprucht.

Der Versicherer müsse Behandlungen, die in Deutschland verboten, in anderen europäischen Staaten aber erlaubt sind, nicht ersetzen, so das Gericht: Da die künstliche Befruchtung mittels Eizellspende nach deutschem Recht verboten ist, bestand für die Behandlung in der Tschechischen Republik kein Versicherungsschutz.

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Kommentare zu "BGH: Krankenversicherung muss Eizellspende im Ausland nicht bezahlen"

Insgesamt 2 Kommentare vorhanden


Kommentar von Freddie32
14.06.2017 20:41 Uhr

Hinsichtlich ob es bezahlt wird oder nicht obliegt der einzelnen Institutionen sprich krankenkassen.
schlau machen und dann entscheiden.
ich denke aber in den meisten fällen wird dies nicht übernommen.

Kommentar von stekup
14.06.2017 16:01 Uhr

In solchen Fällen sollte man sich doch vorher schon mal bei seiner Krankenkasse schlau machen, wie und was überhaupt übernommen oder zurück erstattet wird.