BGH: Krankenversicherung muss Eizellspende im Ausland nicht bezahlen
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Kommentare zu "BGH: Krankenversicherung muss Eizellspende im Ausland nicht bezahlen"
Insgesamt 2 Kommentare vorhanden
Hinsichtlich ob es bezahlt wird oder nicht obliegt der einzelnen Institutionen sprich krankenkassen.
schlau machen und dann entscheiden.
ich denke aber in den meisten fällen wird dies nicht übernommen.
Kommentar von stekup
14.06.2017 16:01 UhrIn solchen Fällen sollte man sich doch vorher schon mal bei seiner Krankenkasse schlau machen, wie und was überhaupt übernommen oder zurück erstattet wird.
14.06.2017 20:41 Uhr