BGH hebt Haftbefehl gegen Mitbeschuldigten von Franco A. auf
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Kommentare zu "BGH hebt Haftbefehl gegen Mitbeschuldigten von Franco A. auf"
Insgesamt 2 Kommentare vorhanden
klar, wenn man keine Straftat nachweisen kann, muss man den Haftbefehl fallen lassen.
Das ist die einzige richtige Entscheidung.
Sicher kann man sich natürlich nie sein, aber es zählen nun einmal nur Beweise.
Kommentar von PurpleColumbine
05.07.2017 18:03 UhrWenn er wirklich unschuldig ist, dann ist die Aufhebung des Haftbefehls gut und auch richtig. Sollten jedoch nur die Beweise fehlen und er schuldig ist, dann wäre das jammerschade.
06.07.2017 08:55 Uhr