BGH hebt Haftbefehl gegen Mitbeschuldigten von Franco A. auf

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BGH hebt Haftbefehl gegen Mitbeschuldigten von Franco A. auf

05.07.2017 - 14:06 Uhr

BGH hebt Haftbefehl gegen Mitbeschuldigten von Franco A. auf BGH hebt Haftbefehl gegen Mitbeschuldigten von Franco A. auf Politik
über dts Nachrichtenagentur

Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Haftbefehl gegen einen Mitbeschuldigten des Bundeswehroffiziers Franco A. aufgehoben. Dem Beschuldigten sei zur Last gelegt worden, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben: Aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen lasse sich der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht für eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat jedoch nicht herleiten, teilte das Gericht am Mittwoch mit. "Insbesondere ist es derzeit nicht in dem für eine Inhaftierung des Beschuldigten erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass dieser an der maßgeblichen Tathandlung, dem Beschaffen und Verwahren der Waffe durch Franco A., als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war."

Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, gemeinsam mit Franco A., der sich als Syrer ausgegeben hatte und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als schutzbedürftig anerkannt worden war, und einem weiteren Mittäter den Plan gefasst zu haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Dazu sollen sie sich eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Der geplante Anschlag habe von Franco A. durchgeführt werden sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen.

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Kommentare zu "BGH hebt Haftbefehl gegen Mitbeschuldigten von Franco A. auf"

Insgesamt 2 Kommentare vorhanden


Kommentar von GoldSaver
06.07.2017 08:55 Uhr

klar, wenn man keine Straftat nachweisen kann, muss man den Haftbefehl fallen lassen.
Das ist die einzige richtige Entscheidung.
Sicher kann man sich natürlich nie sein, aber es zählen nun einmal nur Beweise.

Kommentar von PurpleColumbine
05.07.2017 18:03 Uhr

Wenn er wirklich unschuldig ist, dann ist die Aufhebung des Haftbefehls gut und auch richtig. Sollten jedoch nur die Beweise fehlen und er schuldig ist, dann wäre das jammerschade.