Bezahldienste in EU müssen Identität von Produktpiraten preisgeben
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Kommentare zu "Bezahldienste in EU müssen Identität von Produktpiraten preisgeben"
Insgesamt 1 Kommentar vorhanden
Seit dem jahre 2003 gibt es in Deutschland das Instrument des Kontenabrufes, über den staatliche stellen ganz offiziell die konten der bürger abfragen dürfen.
17.05.2018 18:46 Uhr