Berliner Landgericht hält "Mietendeckel" für verfassungswidrig

Politik Immobilien Justiz


Berliner Landgericht hält "Mietendeckel" für verfassungswidrig

12.03.2020 - 17:13 Uhr

Berliner Landgericht hält Mietendeckel für verfassungswidrig Berliner Landgericht hält "Mietendeckel" für verfassungswidrig Politik
über dts Nachrichtenagentur

Das Berliner Landgericht hält den Mietendeckel für verfassungswidrig. In einem Berufungsverfahren habe die 67. Zivilkammer beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. In einem Mieterhöhungsklageverfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 895,00 Euro auf 964,61 Euro mit Wirkung ab dem 1. Juni 2019 verurteilt.

Mit ihrer dagegen eingelegten Berufung hatten sich die Mieter unter anderem auf den im Verlaufe des Berufungsverfahrens in Kraft getretenen "Berliner Mietendeckel" berufen und geltend gemacht, der mit der klagenden Vermieterin geschlossene Mietvertrag unterfalle dem "Mietenstopp". In ihrer Entscheidung vom Donnerstag vertritt die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin die Auffassung, dass die gesetzlichen Vorschriften des "Berliner Mietendeckels" formell verfassungswidrig seien, da dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz gefehlt hätte.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Politik könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Berliner Landgericht hält "Mietendeckel" für verfassungswidrig"

Es sind noch keine Kommentare zu
"Berliner Landgericht hält "Mietendeckel" für verfassungswidrig"
vorhanden.