Bericht: Mutmaßlicher Schweizer Spion beantragt Entlassung aus U-Haft

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Bericht: Mutmaßlicher Schweizer Spion beantragt Entlassung aus U-Haft

13.06.2017 - 18:17 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Spionageaffäre zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz steuert offenbar auf einen neuen Höhepunkt zu: Laut eines Berichts des "Handelsblatts" haben die Anwälte des am 28. April 2017 in Frankfurt am Main festgenommenen Daniel M. beantragt, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe werde am 21. Juni über den Antrag entscheiden. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den 54-Jährigen, von "mindestens Anfang 2012 bis mindestens 31. Dezember 2015 für den Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein", wie es im Haftbefehl heißt.

Der ehemalige Polizist und Betreiber einer Detektei habe über sein "investigatives Netzwerk sachdienliche Informationen über die Aktivitäten und die Vorgehensweise deutscher Steuerbehörden" beschafft. Sein Auftraggeber sei der Schweizer Nachrichtendient NDB gewesen. Die Verhaftung führte zu politischen Verwerfungen. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) bezeichnete das Vorgehen des Schweizer Geheimdienstes als skandalös. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz sprach von "einem weitreichenden Vorgang". Bundesaußenminister Sigmar Gabriel telefonierte wegen der Affäre mit dem schweizerischen Außenminister Didier Burkhalter. Die Anwälte von Daniel M. weisen in ihrem Haftprüfungsantrag die Vorwürfe gegen den mutmaßlichen Spion zurück, schreibt das "Handelsblatt". Zwar habe Daniel M. für den Schweizer Nachrichtendienst gearbeitet, sein Geld aber für andere Dienste bekommen. Laut Haftbefehl stellte Daniel M. den Schweizer Behörden Informationen zur Verfügung, die eine "Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung der bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs befassten Beamten" ermöglichten. Die Anwälte von Daniel M. aber weisen laut "Handelsblatt" darauf hin, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft schon 2010 konkret gegen drei deutsche Steuerfahnder ermittelten – also zwei Jahre vor der Kontaktaufnahme mit Daniel M.

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Kommentare zu "Bericht: Mutmaßlicher Schweizer Spion beantragt Entlassung aus U-Haft"

Insgesamt 2 Kommentare vorhanden


Kommentar von Freddie32
14.06.2017 01:00 Uhr

nun ja beweise sind hier wichtig,die anwälte können tausend mal betohnen das anderweitig gehandelt wurde,wenn sich jedoch beweise finden das es so war,so muss das auch bestraft werden.

Kommentar von stekup
13.06.2017 23:25 Uhr

Der Ankauf der Steuer-CD`s, ist im Vorfeld genau so wie Spionage zu werten. Selbst wenn hierdurch Steuerhinterziehung im großen Stiel aufgedeckt wird, ist aus der rechtlicher Sicht der Schweiz und anderer betroffener Staaten nicht alles sauber abgelaufen.