Bericht: Bundeswehr darf Frankreich in Mali unterstützen

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Bericht: Bundeswehr darf Frankreich in Mali unterstützen

20.10.2018 - 00:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Unterstützung der französischen Anti-Terror-Operation Barkhane in Mali durch die Bundeswehr ist durch das Mandat des Bundestags gedeckt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Sachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, über den die "Welt" berichtet. Zwar sei die Übermittlung von Aufklärungsergebnissen der deutschen Heron-Drohnen an französische Kampfeinheiten und der Lufttransport französischer Soldaten "im Bundestagsmandat nicht ausdrücklich im Detail geregelt", heißt es in dem Papier.

Allerdings seien die UN-Mission Minusma, an der die Bundeswehr beteiligt ist, und die französische Anti-Terror-Mission "durch den gemeinsamen Gegner vor Ort" miteinander verbunden. "Der Auftrag durch den UN-Sicherheitsrat an alle Sicherheitskräfte in der Region, gegen als terroristisch eingestufte Organisationen vorzugehen, bildet hier den Handlungsgrund", führen die Juristen aus. Der gemeinsame Gegner rechtfertigt nach Lesart der Wissenschaftlichen Dienste also den gemeinsamen Einsatz. Durch vertrauliche Einsatzprotokolle der Vereinten Nationen, über die die "Welt am Sonntag" berichtet hatte, war die enge Zusammenarbeit erstmals öffentlich bekannt geworden. Demnach unterstützt die Bundeswehr die französische Anti-Terror-Mission, die gezielt islamistische Kämpfer ausschalten soll, durch Übermittlung von Drohnenbildern und den Lufttransport französischer Soldaten und Munitionsbestände. Die Bundesregierung räumte Hunderte solcher Flüge zwischen März 2016 und Juni 2018 ein. Im Mandat des Bundestags ist jedoch lediglich eine Einsatzunterstützung durch "temporär bereitgestellte Luftbetankungsfähigkeit für französische Kräfte" erwähnt. Vertreter von Grünen, AfD, Linker und FDP hatten deshalb beklagt, die deutschen Soldaten müssten in einem rechtlichen Graubereich arbeiten. Der FDP-Verteidigungspolitiker Alexander Müller bat die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nun um eine Klärung.

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