Bamf-Kontrollen: Fragebogen-Verfahren bei Überprüfung ausgenommen

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Bamf-Kontrollen: Fragebogen-Verfahren bei Überprüfung ausgenommen

21.05.2017 - 04:00 Uhr

Bamf-Kontrollen: Fragebogen-Verfahren bei Überprüfung ausgenommen Bamf-Kontrollen: Fragebogen-Verfahren bei Überprüfung ausgenommen Politik
über dts Nachrichtenagentur

Bei den aktuellen Kontrollen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) werden keine Asylentscheidungen überprüft, bei denen Migranten lediglich einen Fragebogen ausfüllen mussten und eine Befragung durch Bamf-Mitarbeiter ausblieb. Das erklärte eine Sprecherin der Nürnberger Behörde der "Welt am Sonntag". Ein wesentlicher Kritikpunkt im Fall Franco A. seien demnach Mängel in der Anhörung.

"Insoweit sind in der Stichprobenkontrolle ausschließlich Fälle enthalten, bei denen es zu einer Anhörung gekommen ist", so die Sprecherin. Es gehe um Fallgruppen, die eine "Vergleichbarkeit" zum Fall Franco A. besitzen, hieß es. Zwischen Ende 2014 und Ende 2015 mussten Syrer, Iraker und Eritreer bei ihrem Antrag in der Regel nur einen Fragebogen ausfüllen. Unter anderem der Bamf-Personalrat warnte aber davor, dass falsche Angaben nicht auffallen würden. Politiker der Großen Koalition fordern jetzt, dass im Zuge der Kontrolle zusätzlich die Fragebogen-Entscheidungen berücksichtigt werden. "Als weiteren Schritt müssen sicherlich auch schriftliche Verfahren überprüft werden", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka. Zunächst erwartet er aber eine vernünftige Aufarbeitung der aktuellen Stichprobe. Der Obmann der Union im Innenausschuss, Armin Schuster (CDU), sagte: "Nach dem Fall Franco A. steht endgültig fest, dass wir noch einmal alle Fragebogen-Entscheidungen kontrollieren müssen." Zusätzlich müssten mindestens jene 30.000 Verfahren überprüft werden, die Grundlage für die jetzt 2.000 stichprobenartigen Untersuchungen sind, sagte Schuster.

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Kommentare zu "Bamf-Kontrollen: Fragebogen-Verfahren bei Überprüfung ausgenommen"

Insgesamt 2 Kommentare vorhanden


Kommentar von GoldSaver
22.05.2017 12:30 Uhr

Nur einen Fragebogen auszufüllen finde ich auch viel zu wenig.

Eine Anhörung ist ja das mindeste, da man in einem Fragebogen alles mögliche schreiben kann. Bei der Anhörung kann man zwar auch lügen, aber es ist schwerer, dabei nicht aufzufallen.

Kommentar von Middely
21.05.2017 05:36 Uhr

Da gab es sicher viel Missbrauch, eh klar, weil auf einen Fragebogen kann man alles Mögliche schreiben. Papier ist geduldig. Daher sollten auch die Fragebogen überprüft und nicht ausgenommen werden.