BA streicht Hartz-IV-Sanktionen auch für unter 25-Jährige

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BA streicht Hartz-IV-Sanktionen auch für unter 25-Jährige

14.11.2019 - 01:00 Uhr

BA streicht Hartz-IV-Sanktionen auch für unter 25-Jährige BA streicht Hartz-IV-Sanktionen auch für unter 25-Jährige Wirtschaft
über dts Nachrichtenagentur

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sanktionen auch bei unter 25-Jährigen um. "Wir verschicken zurzeit keine Sanktionsbescheide", sagte BA-Chef Detlef Scheele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Bei Arbeitslosen, die aktuell mit Abzügen von 60 oder 100 Prozent sanktioniert wären, würden die Sanktionen dem Karlsruher Urteil entsprechend auf 30 Prozent reduziert.

Die Entschärfung der Sanktionen gelte vorläufig auch für junge Arbeitslose: "Wir haben den Jobcentern mitgeteilt, dass diese Sanktionspraxis zunächst auch für unter 25-Jährige gilt", so der BA-Chef weiter. Er kündigte eine rechtlich verbindliche Übergangslösung bis Ende November an. Im nächsten Jahr werde eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionspraxis folgen. Scheele sprach sich zudem für Korrekturen der aktuellen Hartz-IV-Regelungen aus: "Wir sollten den Übergang zwischen dem Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II abmildern", sagte er. Es wäre sinnvoll, wenn ein Grundsicherungsempfänger in den ersten zwei Jahren noch nicht sein Vermögen antasten müsste und auch noch in seiner Wohnung bleiben könnte. "Eine solche Schonfrist würde für viele die Lage leichter machen", so der BA-Chef weiter. Gut wäre es auch, wenn die Jobcenter nicht mehr Kleinstbeträge von sieben Euro von den Leistungsempfängern zurückfordern müssten. "Das kostet mehr Geld als wir einnehmen", so Scheele. Schließlich sollten die Jobcenter bei Menschen, die keine Berufsausbildung haben, eine dreijährige Ausbildung fördern können. Bislang gehe das nur bei zweijährigen Ausbildungen. Um Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien besser zu unterstützen, forderte der BA-Chef, Angebote für Kinder deutschlandweit kostenlos zu machen: "Zum Beispiel Tickets für Bus und Bahn, Eintrittskarten für den Zoo und fürs Schwimmbad", sagte Scheele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Kindern aus SGB II-Haushalten stehe das Feld nicht so offen wie anderen Gleichaltrigen. Eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder dagegen lehnte er ab: "Ich bin nicht sicher, ob höhere Regelsätze immer eins zu eins bei den Kindern ankommen würden", so der BA-Chef.

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