Aktenfehler verhinderte Abschiebung von Chemnitzer Messerstecher

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Aktenfehler verhinderte Abschiebung von Chemnitzer Messerstecher

09.09.2018 - 00:12 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Ein Aktenfehler in der Chemnitzer Ausländerbehörde verhinderte 2016 die Abschiebung des mutmaßlichen Messerstechers Yousif A. Das berichtet die "Bild am Sonntag". So habe man zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Brief mit einer Abschiebefrist bis November erhalten, bestätigte ein Behördensprecher "Bild am Sonntag". Diese Frist sei aber "nicht in die Akte übertragen" worden.

Man ging weiter davon aus, nur bis August Zeit zu haben. Und weil man auch das absehbar nicht geschafft hätte, habe man alle Abschiebevorbereitungen am 21. Juli 2016 eingestellt, so der Sprecher. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte zuletzt das BAMF für die erfolglose Abschiebung verantwortlich gemacht. Obwohl er intern über den Irrtum am 31. August informiert wurde, weicht er bis heute bei entsprechenden Nachfragen aus.

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Kommentare zu "Aktenfehler verhinderte Abschiebung von Chemnitzer Messerstecher"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Holly003120
09.09.2018 08:34 Uhr

Es werden heutzutage nur noch Steuermarken von Hunden genauestens kontrolliert und Rentnerinnen , die Tauben füttern mit Bußgeldern belegt.
Immer da wo leichtes Spiel ist und keine Gefahr von ausgeht.
Motiv : Angst.