"Pro Bahn" fordert Notfahrplan im Fall neuer Streiks
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"Pro Bahn" fordert Notfahrplan im Fall neuer Streiks
02.06.2023 - 00:03 Uhr

über dts Nachrichtenagentur
Aufgrund der festgefahrenen Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Eisenbahner-Gewerkschaft (EVG) warnt der Fahrgastverband "Pro Bahn" vor Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs während der Urlaubszeit und fordert einen Notfahrplan. "In der Tat laufen Ferienreisende Gefahr, von einem Warnstreik bei ihrer Urlaubsreise beeinträchtigt zu werden, in welchem Maß hängt von der Dauer des Streiks ab und ob er ganz Deutschland oder nur Teile betrifft", sagte Detlef Neuß, Bundesvorsitzender von "Pro Bahn" der "Bild" (Freitagausgabe). Der Fahrgastverband ruft DB und EVG auf, die Verhandlungen fortzusetzen.
Neuß fordert von der DB einen "Streikfahrplan, der ein Mindestangebot aufrechterhält". Dies würde verhindern, dass Reisende "stranden". Der Fahrgastverband nimmt die EVG in die Pflicht, einen Warnstreik rechtzeitig anzukündigen, damit sich Fahrgäste frühzeitig darauf einstellen können.
Auch CDU-Verkehrspolitiker Michael Donth spricht sich für eine Lösung des Tarifkonflikts aus. Der "Bild" sagt er, dass sich die Politik in die Tarifverhandlungen nicht einmischen dürfe, auch wenn es schwerfalle. "Aktuell drängt sich mir jedoch der Eindruck auf, dass es der EVG womöglich mehr um sich selbst und darum geht, ihren Mitgliedern zu zeigen, dass sie auch so ‚zäh‘ wie die kleinere Konkurrenzgewerkschaft GDL sein kann."
Wegen des "gewerkschaftlichen Kräftemessens" würden einen neuen möglichen Warnstreik leider die Fahrgäste und unbeteiligte Unternehmen spüren, so Donth. Die EVG lehnte zuletzt das Tarifangebot der DB ab. Dieses sah eine Laufzeit von zwei Jahren bei einem Lohnplus von zwölf Prozent bei den unteren Lohngruppen, zehn Prozent bei mittleren Gruppen und acht Prozent bei den oberen Lohngruppen vor. <P>Hinzu käme eine ebenfalls stufenweise Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 2.850 Euro. Die Gewerkschaft fordert bei einer Laufzeit von einem Jahr einen Festbetrag von mindestens 650 Euro im Monat mehr oder zwölf Prozent bei den oberen Lohngruppen.
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